Landwirt und  Forstwirt als Energiewirt 

Ein Denkanstoß an politische Entscheidungsträger
und zur Information aller Hackgutlieferanten und
Hackgutheizanlagenbetreiber

 

 

Themen dieser Seite: 

                               

Hackgutpreislage

Der Brennraum als Verdampfungsstation

Energie hat unterschiedliche Preise  /   ein Preisvergleich

Neue Verrechnungsart für Hackgut  erforderlich
GFN
- Tabelle (=Gewicht-Feuchte-Nutzenergie-Tabelle)
GFN
-
Tabelle zur Bestimmung des Hackgutpreises

Jahreskapazität der RTS-Gerät

Heizöl - Hackgut -Vergleich

 

         

Das RTS-Trocknungsverfahren ermöglicht es den Land- und Forstwirten, zu Energiewirten der Zukunft zu werden. Die Baumtotalverwertung (=BTV) eröffnet einen enormen Zusatzgewinn aus jener Biomasse, die bisher als unwirtschaftlich gegolten hat:  Schwachholz, Bruchholz, Schadholz, Sträucher, Durchforstungsmaterial, kurz gesagt:  der gesamte Bewuchs samt Rinde, Ästen und Zweigen wird zu einem höchst wertvollen Handelsgut, zur viel zitierten erneuerbaren Energiemasse !  Der "Energiewirt" kann aber nur dann Realität werden, wenn für das getrocknete Hackgut ein GERECHTER PREIS bezahlt wird auf Basis der gelieferten nutzbaren Energie und nicht losgelöst vom nutzbaren Brennwert, wie es derzeit üblich ist.

       

Derzeitige Lage:  In zahlreichen Hackgutheizanlagen wird relativ feuchtes Hackgut verheizt.  Ingenieure und Politiker rühmen sich, wenn ein Heizwerk schlagfrisches Hackgut verbrennen kann, ohne zu bedenken, dass dies nichts anderes ist als eine "Verschwendung von wertvoller Biomasse" in großem Stil. Da muss sich jeder und vor allem die zuständigen politischen Institutionen die Frage stellen, ob und wie lange man sich eine so "massive Verschwendung von erneuerbarer Energie" angesichts des Treibhauseffekts und der damit einhergehenden Klimaveränderung noch leisten kann. Ein rasches Umdenken hat hier stattzufinden, denn die gewaltigen Schäden, welche durch Stürme und Orkane oder Dürre verursacht werden, können nur durch eine radikale Änderung der derzeitigen Energiepolitik, durch eine radikale Einsparung von fossiler Energie (Heizöl, Kohle)  und durch den massiven und optimalen Einsatz von erneuerbarer Bioenergie eingedämmt werden ! Die Verbrennungstests von schlagfrischem Holz, das mit dem RTS-Verfahren getrocknet wurde, hat den sichtbaren Beweis dafür geliefert, dass zur Bereitstellung der gleichen Energiemenge nur noch die Hälfte der bisher benötigten Hackgutmenge erforderlich ist ! Durch jeden verbrannten Schüttraummeter getrockneten Hackgutes können 100 Liter Heizöl ersetzt werden, ohne Trocknung sind es weniger als  50 Liter.  Den Beweis dafür kann jeder am Computer bestehender Großheizanlagen ablesen, wenn z.B. eine verbrannte Hackschnitzelmenge von 40 Srm / Stunde nur zu eine Ofenleistung von 20 MW (20.000 kW) führt, während trockene 40 Srm mit einer 90%TS eine Leistung von 40 MW liefern können.

 

     

Hackgutpreislage:                                                                                                                    >>> zurück >>>
      

Für Hackgut werden derzeit Preise gezahlt, welche den Brennwert der Ware vollkommen außer Acht lassen. Die Feuchte des angelieferten Materials wird zwar gemessen, aber nur zur mathematischen Ermittlung des Volumens (=fm­Bestimmung) der Anlieferung !  Die in der Lieferung enthaltenen Wassermenge wird berechnet und vom Gesamtgewicht der Anlieferung abgezogen. Das ergibt das Gewicht der angelieferten Trockensubstanz. Durch eine Division wird dann der Festmeterwert ermittelt. Der effektive Brennwert des angelieferten Materials bleibt dabei völlig unberücksichtig !   Die Bezahlung erfolgt derzeit entweder laut Gewicht (z.B. 45-50 € je Tonneatro) oder über fm­Preise. Folgende Werte werden für die Festmeterermittlung (=fm­Bestimmung) verwendet: 430 kgatro = 1 fm Weichholz oder  650 kgatro = 1 fm Hartholz.  Die fm­Preise liegen zwischen 25 und 35 € je nach Holzart zugestellt zum Heizwerk. Diese Abrechnung nimmt keine Rücksicht auf den angelieferten Brennwert, der eigentlich die Grundlage für die Bezahlung bilden sollte. Getrocknetes Material wird dem feuchten preislich gleichgesetzt, weil es zu keiner Berücksichtigung des nutzbaren Brennwertes des angelieferten "Holz­Wassergemisches" kommt Derzeit lassen die Waldbesitzer das Holz lieber im Wald verrotten, als es für Energiezwecke zu sammeln. Würden die Waldbesitzer laut der angelieferten Energie bezahlt, so hätte dies den eigendynamischen Effekt, dass jeder versuchen würde, nur möglichst trockene Ware zu liefern, weil es dafür einen höheren Preis gibt. Den ENERGIEWIRT kann es daher nur dann geben, wenn eine generelle Umstellung der Bezahlung von Energieholz eingeführt wird, welche die gelieferten nutzbaren Energie als Maßstab verwendet. Erst die Bezahlung der gelieferten Energie motiviert einen  Forstbesitzer zur verstärkten Hackschnitzelproduktion und zur Investition in eine Trocknungsanlage.

     

Wenn es die Politik mit dem Umstieg von fossiler Energie auf erneuerbare Bioenergie ehrlich meint, dann  hat sie auch die erforderlichen Regelungen und Gesetze zu schaffen, die für eine gerechte Bezahlung der angelieferten Bioenergie sorgen.  Es kann wohl nicht so sein, dass Trockenhackgut mit dem doppelten Brennwert zum gleichen Preis bezahlt wird wie Feuchtware !  Dieser Missstand besteht derzeit !!!  Wenn die landeseigene und nachwachsende Bioenergie optimal genutzt werden soll, dann muss getrocknet werden, dann muss aber auch anders bezahlt werden, nämlich auf Basis der gelieferten nutzbaren Energie und nicht laut Volumen !!!   Mit einer Energiebezahlungsverordnung oder einem Gesetz können weit mehr als "Sieben Wirtschafts-Fliegen auf einen Streich" gefangen werden: 1.) Energieautonomie, 2.) Wirtschaftswachstum   3.) Arbeitsplätze   4.) Reduktion von fossilem CO2   5.) Dezentrale Wärme- und Stromproduktion    6.) Landschaftserhaltung   7.) Existenzsicherung der Land- und Forstwirte   ...... Verhinderung der Abwanderung   .....  Wirtschaftswachstum    .....    Wohlstand   .....       !

     

Bei unseren Kontakten mit Fernheizwerkbetreibern hat man uns zu verstehen gegeben, dass trockenes Hackgut ein Problem darstellt und unerwünscht sei. Dieser Standpunkt wird leider vielerorts vertreten, er kann jedoch nicht akzeptiert und schon gar nicht gutgeheißen werden, weil man damit für die Biomasseverschwendung eintritt. Technisch ist heutzutage alles möglich, und die Umrüstung eines Heizwerkes auf trockenes Hackgut ist sicherlich kein nennenswertes Problem, wenn ein Wille dazu vorhanden ist. Die Verbrennung von feuchtem Hackgut gehört jedenfalls seit der Entdeckung der RTS Trocknung nicht mehr zum neuesten Stand der Technik. In Zukunft geht es um die Verbrennung von optimierter 90%TS-Biomasse in neuen und viel effektiveren Biomassekraftwerken.

 

     

Der Brennraum als Verdampfungsstation:                                                                    >>> zurück >>>
     

Wenn man feuchte Ware verheizt, verdunstet und verdampft zunächst das Wasser, das sich im Brennstoff befindet. Durch die Wasserverdunstung kommt es zu einer starken Abkühlung im Brennraum, die durch vermehrten Brennstoffeinsatz aufgehoben werden muss, ein physikalischer Prozess, der nur dann ausgeschaltet werden kann, wenn möglichst wenig Wasser in den Brennraum gelangt und das Heizmaterial daher vorher gut getrocknet wird.  Außerdem wird der Wasserdampf samt den Verbrennungsgasen auf ca. 180°C erwärmt und in die Atmosphäre geblasen. Bei dieser Prozedur werden 50% und mehr der verbrannten  Hackgutmenge benötigt. Je 1.000 Srm Feuchthackgut wird eine Energiemenge von mehr als  500.000 kWh durch die Wasserverdunstung und die biologische Zersetzung vergeudet im Verkaufswert von ca. 30.000 €, was den Lohnkosten von  1 Ganzjahresarbeitsplatz entspricht.  Die Verheizung von Feuchthackgut muss daher auch als eine systematische Arbeitsplatzvernichtung bezeichnet werden.

     

Die für die Verdampfung des Wassers benötigte Energie liefert bei der RTS Trocknung die Wärmepumpe zum Großteil gratis aus der Luft, indem die Luft abgekühlt wird, was zugleich auch die Entwässerung der Luft bewirkt. Als Antriebsenergie für den Lüfter und die Kompressoren der Wärmepumpe wird nur ein elektrischer Energieeinsatz von 0,1 kWh je Liter zu verdunstendes Wasser benötigt !  Mit dem derzeit verheizten Hackgut werden mit jedem Srm bis zu 150 Liter Wasser in den Brennraum befördert, ja oft sogar weit mehr (bis zu 190 Liter). Das Wasser kann mit der RTS-Trocknung äußerst billig beseitigt werden. Der RTS‑Stromeinsatz für die Verdunstung von 150 Liter beträgt nur noch ca. 15 kWh. Dadurch verbessert sich der Brennwert um mehr als 500 kWh ! Da man in Dampfkraftwerken aus dem eingesetzten Brennstoff ein Drittel Strom gewinnen kann, ist es möglich, aus der durch die Trocknung gewonnene Zusatzenergie bis zu  200 kWh Strom zu erzeugen. Das ist weit mehr als das 10 fache der für die Trocknung eingesetzten Strommenge. Der optimalen Nutzung der Biomasse ist absoluter Vorrang einzuräumen, und diese kann nur über die Trocknung auf eine 90%TS-Ware erreicht werden !  Voraussetzung für die Erreichung einer 90%-TS ist eine Trocknungsluft mit weniger als 50% relativer Feuchte !

        

Die 90%TS-Trocknung der Biomasse ist der Stein der Weisen
und
 der Schlüssel für die Schatztruhe der Natur !

      

 Sogar bisher unbrauchbare Biomasse wie BTV-Hackgut, aus dem 190 Liter Wasser je Srm beseitigt werden müssen,  wird durch die RTS­Trocknung zu einem hochwertigen Energieträger mit ca. 1.000 kWh/Srm !  Durch die 90%TS­Trocknung steigt der nutzbare Brennwert der Biomasse (=Holz, Stroh, Heu) auf ca. 1.000  -  1.300 kWh / Srm an (abhängig von der Holzart: Weich- oder Hartholz), wodurch es zu einer Verdoppelung des nutzbaren Energie kommt. Wird die Biomasse nach der Trennung von der Wurzel nicht sofort getrocknet, verliert sie ständig an Energie durch die bakteriellen Reaktionen (Gärungswärme) oder durch Pilzbefall (Kompostierungseffekt). Die beträchtlichen Lagerverluste führen zu einem vermehrten Materialeinsatz, der nur durch eine 90%TS­Trocknung  vermindert werden kann !


Die RTS-Trocknung
mit Gratisenergie aus der Wärmepumpe ermöglicht die 90%TS-Trocknung und ist durch
kein anderes Trocknungsverfahren ersetzbar !

 

         

Energie hat unterschiedliche Preise / ein Preisvergleich:                                           >>> zurück >>>
 

Nutzwärme kann auf verschiedene Art gewonnen werden:  aus Heizöl, Holz, Kohle, Gas, Sonnenenergie, Strom, Atomkraft etc. Sie hat keinen Geruch und ist vollkommen neutral.  Sie hat jedoch einen unterschiedlichen Preis in Abhängigkeit vom Ausgangsmaterial.  Bei Energie aus Holz gibt es jedoch immer noch keine korrekte Preisgestaltung. Derzeit wird für getrocknetes Hackgut gleich viel bezahlt wie für feuchtes mit 50%Wassergehalt. Die Umrechnung der fm-Preise auf den Energiepreis zeigt, dass für 50%TS-Ware (=schlagfrisches Feuchthackgut) derzeit schon ein Hackgutgestehungspreis von  4 Cent/kWh zu bezahlen ist. Die Volumenbezahlung führt aber zu einer Energiepreissenkung, die vom Trockenheitsgrad abhängt und bei 90%TS-Hackgut zum extremsten Preisverfall führt !  Der Energiepreis sinkt auf 1,5 Cent / kWh ab, was jeder Logik widerspricht und die Trocknung geradezu "bestraft" und  jede diesbezügliche Aktivität unterbindet !  Schuld daran ist das derzeitige Verrechnungssystem auf Basis des Volumens ohne Berücksichtigung des nutzbaren Brennwertes !!! Auch die Energie von trockenem Hackgut sollte wie das feuchte mit  4 Cent / kWh bezahlt werden. Dieser Energiepreis stellt in der Energietabelle die absolut billigste Energie aus festen Energieträgern dar. Vergleichsweise zahlt man für Öl mehr als 65 Cent / kWh.
             

 

 

Die Energiekosten für 20.000 kWh sind in der ÖEKV-Tabelle angegeben.

         
Neue Verrechnungsart  für Hackgut  erforderlich                                                      >>> zurück >>>
       

Der nutzbare Energieinhalt des Hackgutes (Brennwert) bleibt derzeit vollkommen unberücksichtigt, wodurch kein Anreiz besteht, das Hackgut zu trocknen. Für trockenes und feuchtes Hackgut wird gleich viel bezahlt, weil nur das angelieferte Volumen in Form von Festmetern (fm) ermittelt und bezahlt wird. Für die Energie aus trockenem Hackgut ergeben sich daher nur Preise von 1 - 2 Cent / kWh.  Daher sollte die Bezahlung von Energieholz von der "Volumenbezahlung" auf die "Energiebezahlung" umgestellt werden, um die Diskriminierung der Trockenware zu beseitigen. Die derzeit üblichen Preise entsprechen dem Energiepreis von schlagfrischer, feuchter Stammware mit 50% Wassergehalt. Dies ist aus der weiter unten dargestellten  GFNTabelle klar ersichtlich:   
     
Berechnung laut GFN-Tabelle:
t Hackgut mit 50%TS (=Trockensubstanz) hat einen Energiepreis von 40 € laut GFNTabelle (1 t  50%TS =  ca. 3 Srm = 1,2 fm). Die Umrechnung ergibt einen Preis von 13,3 € / Srm (= 40:3 Srm). Dieser Preis enthält bereits die Hackkosten (Treibstoff + Maschinenkosten + Arbeitszeit) von ca. 3 € / Srm. Das ergibt einen fm-Preis für zugestellte Ware in Form von Rundholz von 25 € (=10 €/Srm ohne Hackkosten x 2,5 Srm/fm).  

      
Bei einem Rundholzpreis (zugestellt zum Heizwerk) von 25 € / fm (=2,5 Srm) ergeben sich samt den Hackkosten von 10 € / fm  Energiegestehungskosten von 35 € für 2,5 Srm oder von 42 € je 1 Tonne Feuchtware (=3 Srm). Wegen des hohen Wassergehaltes von 50% besitzen die 3 Srm nur eine nutzbare Energie von 1.014 kWh, was einen Energiegestehungspreis von 4,1 Cent / kWh ergibt. Getrocknetes Hackgut mit 90%TS von gleichem  Volumen (3 Srm mit 50%TS = 2,7 Srm mit 90%TS;  540 kg x 4,6 kWh/kg = 2.484 kWh ) hat jedoch einen Energieinhalt  von mehr als dem Doppelten und kann daher nicht gleich bezahlt werden wie Feuchtware.  Es gibt also nur einen Ausweg:  die Bezahlung der gelieferten nutzbaren Energie laut der GFN
Tabelle !

 

      

 GFNTabelle (=Gewicht-Feuchte-Nutzenergie-Tabelle):                                                    >>> zurück >>>
      

Die nutzbare Energie aus dem Holz ist abhängig vom Feuchtegehalt. Die weiter unten stehende  GFNTabelle gibt die nutzbare Energie bei unterschiedlichem Feuchtegehalt an und macht den Energiegewinn sichtbar, der hauptsächlich vom Trockenheitsgrad abhängig ist. Durch die Trocknung kommt es zu einer erheblichen Wertsteigerung des Hackgutes infolge einer markanten Anhebung der nutzbaren Energie unter der Voraussetzung, dass die Energie bezahlt wird und nicht wie bisher nur das angelieferte Volumen. Eine Umstellung von der Volumenbezahlung auf die Energiebezahlung würde die gesamte Forstwirtschaft im Energiebereich auf ein ganz neues Wirtschaftsniveau heben, ohne die Heizwerke finanziell zu belasten. Das ist aber nur über den Weg der Hackguttrocknung möglich. Daher hat die Hackguttrocknung eine fundamentale Bedeutung bei der optimalen energetischen Nutzung des Holzes.  

     

Würde die derzeit erzeugte Hackgutmenge getrocknet, dann würde schlagartig die doppelte Energie aus dem Hackgut zur Verfügung stehen und als Handelsware Verwendung finden können. Die Nah- und Fernheizwerkbetreiber haben durch eine Umstellung von der "Volumenbezahlung" auf die "Energiebezahlung" überhaupt keinen Nachteil, weil sie derzeit für das angelieferte Feuchtholz laut der GFNTabelle bereits ohnehin schon einen Energiepreis von 4 Cent / kWh bezahlen. Allein die  Umstellung der Bezahlungsart ermöglicht der gesamten Forstwirtschaft schlagartig eine enorme Verbesserung der Ertragslage, ohne dadurch den Heizungsbetreibern Mehrkosten für die Brennstoffbeschaffung zu verursachen ! 

     

Die Umstellung von der "Volumenbezahlung" auf "Energiebezahlung laut der GFNTabelle" würde jeden Waldbesitzer sofort motivieren, hochwertiges getrocknetes Hackgut zu produzieren und als "Energiewirt" an die Verbraucher zu liefern.

 

      

GFN-Tabelle zur Bestimmung des Holzenergiepreises
auf
Basis der gelieferten nutzbaren  Energie                                                              >>> zurück >>>
      

Eine gerechte Bezahlung von Hackgut kann nur über das Gewicht und den Feuchtegrad erfolgen, weil zwischen dem Gewicht von Weichholz und Hartholz ein großer Unterschied besteht. Die GFNTabelle nennt die Preise für 1 Tonne Holz in Form von Hackgut  laut dem Trockenheitsgrad. Der "Trockenheitsfaktor" ist ein Praxis bezogener Wert und wurde auf Basis der Energieausbeute großer neuer Heizwerke erstellt, die feuchtes Hackgut aus Mischware mit 50% - 55%TS verbrennen und daraus bei Anwendung modernster Technik nur eine Nutzenergie von ca. 400 kWh/Srm erzielen und auch bei 60%TS nur einen Nutzenergiewert von max.  550 kWh/Srm erreichen. (Wenn von Heizwerken ein Energiewert von 600 kWh / Srm genannt wird, so handelt es sich dabei um  60%TS-Ware, die von der biologischen Erwärmung vorgetrocknet wurde und deren Energieverlust in der Halde nicht berücksichtigt ist.) Mit RTSGeräten getrocknetes Hackgut mit einer  90% - igen Trockenheit ist unbegrenzt verlustfrei lagerbar und besitzt die doppelte Nutzenergie ! 

      

Die Hackkosten von  8 - 10 € / fm - Rundholz  und die Anlieferung zum Heizwerk haben auf Kosten der  Holzlieferanten zu erfolgen. Bei einer Anlieferung von Stammware sind die Hackkosten vom Erlös abzuziehen. Die Daten dieser Tabelle betreffen nur den Handel mit Holz. Der Ofenverlust (Kaminabwärme) von ca. 10 - 15% ist nicht einkalkuliert, weil er auch bei den Gestehungskosten jeder anderen Energieart nicht berücksichtigt wird.
 

      

   GFN - Preistabelle für Energieholz (Gewicht - Feuchte - Nutzenergie)
für zugestellte Hackschnitzel
1.000 kg  =  1 Tonne

Trockenheit

Rohenergie
kWh
"Heizwert"
Trockenheitsfaktor
(Wasser-
abschläge)
Nutzenergie
Handelsware

"Brennwertn"
kWh / t
Preis
€ / kWh
Preis 
€ / 1000 kg
frisch
incl. MwSt.
Preis
€ / 1000 kg
100 Tage alt
-10%
Preis
€ / 1000 kg

200 Tage alt
-20%
Preis
€ / 1000 kg

300 Tage alt
-30%
90 % 4611 1 4611 0,04 184 keine Altersabzüge
85 % 4317 0,95 4101 0,04 164 keine Altersabzüge
80% 4022 0,90 3620 0,04 145 130 116 101
75% 3727 0,85  3168 0,04 127 114 101 89
70% 3433 0,80  2746 0,04 110 99 88 77
65% 3139 0,75 2354 0,04 94 85 75 66
60% 2844 0,65 1848 0,04 74 66 59 52
55% 2549 0,55 1401 0,04 56 50 45 39
50% 2255 0,45 1014 0,04 40 36 32 28
45% 1961 0,35 686 0,04 27 25 22 19

     

Der "Heizwert" ist eine physikalische Größe und wird nur von der Atro-Energie und der Verdunstungswärme bestimmt. Unter der Bezeichnung "Brennwertn" wird hier die nutzbare Energie bei der Verbrennung angegeben, es handelt sich nicht um den kalorischen Brennwert“ , der auch oberer  Heizwert Ho oder Brennwert Hs genannt wird, sondern um den im ursprünglichen Sinn des Wortes "nutzbaren Brennwert" oder den "Brennwertn", der die nutzbare Energie bei der Verbrennung angibt und der abhängig ist vom Wassergehalt, von der Materialkonsistenz (Zustand, Frische), von den Inhaltstoffen (Harzanteil) etc.

      

Vergleichswerte:  

     1 fm Weichholz / schlagfrisch wiegt bei 45%TS   ca. 950 kg und hat ca. 430 kg TSatro

      1 fm Hartholz    / schlagfrisch wiegt bei 45%TS  ca. 1440 kg und hat ca. 650 kg TSatro

         

      50%TS-Weichholz  =   ca.   3 Srm / t     »    344 kg / Srm  »   349 kWh/Srm

      50%TS-Mischholz  =   ca. 2,5 Srm / t     »    432 kg / Srm  »   438 kWh/Srm

      50%TS-Hartholz    =    ca.   2  Srm / t     »   520 kg / Srm   »   527 kWh/Srm

     

      60%TS-Weichholz  =   ca.   3,5 Srm / t     »   287 kg / Srm  »   530 kWh/Srm

      60%TS-Mischholz  =   ca.   2,9 Srm / t     »   360 kg / Srm  »   665 kWh/Srm

      60%TS-Hartholz    =    ca.   2,3 Srm / t     »   433 kg / Srm  »   800 kWh/Srm

     

1 Tonne Pellets hat den gleichen  Energieinhalt wie  1 Tonne 90%TSHochenergiehackgut !

1 Tonne  Pellets kostet 180 - 220 €,  1 Tonne 90%TS-Hochenergiehackgut sollte daher nur um die Pellettierungskosten tiefer liegen.

     

Wenn geschlägertes Holz nicht sofort getrocknet wird, verliert es ständig an Energieinhalt durch biologische Zersetzungsprozesse. Je länger es im Freien liegt, desto größer sind die Verluste, die nach einer Lagerzeit von 1 Jahr schon eine Größe von einem Drittel erreichen können. Noch raschere und noch größere Verluste ergeben sich bei der Lagerung von schlagfrischem Feuchthackgut. Solches Material erwärmt sich im Laufe weniger Wochen stark  (80°C und mehr) und beginnt anschließend zu vermodern, was zu noch größeren Energieverlusten führt. Daher sind bei lang gelagertem Holz und Hackgut Preisabzüge angebracht, die auch in der GFNTabelle angeführt sind.

     

Der Preis für 50%TS-Hochenergiehackgut aus der GFN-Tabelle stimmt mit jenem Energiegestehungspreis überein, der von den großen Heizwerken gezahlt wird. Ein Vergleich der derzeitigen Bezahlung mit der gelieferten nutzbaren Energie des feuchten Holzes ergibt, dass  ein Energiepreis von 4 Cent / kWh bezahlt wird unter Einbeziehung der Hackkosten von 10 € / fm.  Es kommt daher bei einer Umstellung auf eine Energiebezahlung statt der Volumenbezahlung (fm- Abrechnung) zu keiner Änderungen bei den  Ausgaben für den Holzeinkauf. Durch die Anlieferung von Trockenware in Form von getrocknetem Hackgut wird nur die Materialmenge reduziert, für die Gestehungskosten der Energie muss jedoch in Summe nicht mehr als bisher bezahlt werden Wenn ein Heizwerk den Einkauf von Holz reduzieren will, dann muss es das Feuchthackgut trocknen. Jeder getrocknete Srm spart den Einkauf eines weiteren ein.

     

Berechnungsbeispiel:  1 fm-schlagfrisches Weichholz mit 50%TS wiegt 860 kg und hat einen Nutzenergiegehalt von 872 kWh (=1014 kWh / t  x 0,86 t). Bei einem Einkaufspreis von 25 € / fm zugestelltes Rundholz und 10 € / fm Hackkosten, in Summe 35 € / fm oder 2,5 Srm, ergibt sich ein Hackgutenergie-Einkaufspreis von 4 Cent / kWh  (3500 Cent :  872 kWh = 4,01 Cent).
 

     

Jahreskapazität der RTS-Geräte / Hackgut aus Stammware / 50%TS:                   >>> zurück >>>

     

   Modell Srmtr / Jahr Energie aus Hackgut in Millionen kWh Verkaufswert bei 
4  Cent / kWh
   RTS 40 5.500 5,0 200.000 €
   RTS 80 11.000 10 400.000 €

      

    Die Hälfte des Verkaufswertes ist als Zusatzertrag
der RTS-Trocknung zu verdanken !

 

 

     

Heizöl - Hackgut -Vergleich:                                                                                                >>> zurück >>>

     

Hackgut / 90%TS

Energieinhalt
kWh / Srm

Heizölmenge
Liter
Heizölkosten
0,64 € / l
Hackgutkosten
0,04 € / kWh
Weichholz (WH) 1.000 100 64 40 €
Mischholz (MH) 1.150 115 73 € 46 €
Hartholz  (HH) 1.300 130 83 € 52 €
         
1 Tonne WH 4.600 kWh  460 294 184 €
1 Tonne MH
1 Tonne HH

     

Hackguttrocknung zahlt sich immer aus !
      

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