| Fassungsvermögen einer Box |
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Bei Zweitagesheu (= 60 - 70 % Trockensubstanz) und niedriger Stockhöhe (z.B.: 4 m) reduziert sich das Fassungsvermögen der Box erheblich (bis zur Hälfte !), weil in diesem Fall eine Verdichtung der tief liegenden Schichten erst ab einer Füllhöhe von 4 m stattfindet. Zur optimalen Ausnutzung des Verfahrens sind die Boxen so zu planen, dass eine 5 - 6 m hohe Befüllung möglich ist ! Die Einwandung braucht jedoch nur 4 m hoch zu sein. Bei einer Kranbefüllung auf 7 m Höhe wird eine 5 m hohe Einwandung empfohlen. Das Heu soll in natürlich gepresster Form in den Boxen gelagert bleiben. Die höchsten Einlagerungswerte sind nur bei einer Einlagerung von 50%-Trockensubstanz mit einem Schneidegebläse erreichbar.
Bei
einer Kraneinlagerung ist grundsätzlich um 1 Drittel mehr Lagerraum erforderlich
im Vergleich mit der Gebläsebeschickung.
Ungeschnittenes Einlagerungsmaterial benötigt doppelt so viel Lagerraum wie
kurz geschnittenes! Bei einer Kraneinlagerung ist daher auf einen
Kurzschnitt des Einlagerungsmaterials höchster Wert zu legen (Maximallänge:
15 cm !), weil es sonst zu unzähligen "Luftlöchern" bei der
Einlagerung kommt, welche den gleichmäßigen Luftdurchgang schwer beeinträchtigen.
Die maximale Lagerdichte von ca. 1 t je m2 ist nur
bei einer Gebläseeinlagerung und einer Füllhöhe von 6 m
erreichbar. Bei einer Kraneinlagerung und einer Füllhöhe von 6 m
ergibt sich eine Lagerdichte von ca. ¾ t je m2
Boxgrundfläche.
Wichtiger Hinweis: Ungeschnittenes Material ist für jede Belüftungsart ungeeignet wegen der unzähligen lockeren Stellen, wo die Trocknungsluft ungehindert entweicht !!! Eine gleichmäßige Luftverteilung ist nur bei kurz geschnittenem Material erreichbar ! Bei der Einlagerung von Welkgras am Schnitttag mit einem Schneidegebläse wird das Material schon beim Einschneiden so verdichtet, dass man auch bei einer Füllhöhe von 4 m die in der obigen Tabelle angeführten Einlagerungsflächen leicht erreicht.
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